Altersarmut von Frauen

Frauen sind häufiger von Altersarmut betroffen als Männer. Gründe hierfür sind die Zeit, die für die Kindererziehung aufgewendet wird, sowie das niedrigere Lohnniveau.

Seit 2008 ist durch ein neues Unterhaltsrecht ein grundsätzlicher Versorgungsunterhalt bis zum Lebensende für Geschiedene nicht mehr vorgesehen. Diese Rechtsetzung belastet vor allem Hausfrauen, die selbst kaum in die Rentenkasse eingezahlt haben und nach einer Scheidung nicht auf einen Unterhalt vom Exmann zusätzlich zur eigenen Rente zählen können.